Ferienhaus-Park Brennickenswerder
Erholen, wo der Eisvogel
noch zu Hause ist
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Rechtsgrundlagen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Überlassung von Ferienbungalows/Ferienwohnungen sowie alle für den Gast vom Anbieter erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen (Beherbergungsvertrag/verbindliche Quartierbestellung).

§ 2 Vertragsabschluss

(1) Mit der Buchungsanfrage, die mündlich, in Text-, Schrift- oder elektronischer Form erfolgen kann, bietet der Gast dem Anbieter den Abschluss eines Vertrages auf der Grundlage der Objektbeschreibung, aller ergänzenden Angaben auf der Website des Anbieters und dieser Vertragsbedingungen verbindlich an.

(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Gast die vom Anbieter gesandte Quartierbestellung unterschreibt und diese zurücksendet. Dies kann auch auf elektronischem Weg erfolgen.

(3) Vertragspartner sind der Anbieter und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Anbieter gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Anbieter eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

(4) Der Gast ist verpflichtet, die Quartierbestellung auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Weicht die Quartierbestellung inhaltlich von der Buchungsanfrage ab und erhebt der Gast hiergegen nicht unverzüglich Einwendungen, so gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung als vertraglich vereinbart. Die Zuweisung der verschiedenen Bungalows/Ferienwohnung an die Gäste obliegt ausschließlich der Betriebsleitung.

(5) Die Unter- oder Weitervermietung der (zu) überlassenen Ferienwohnung/Ferienbungalow sowie deren Nutzung zu anderen als zu Zwecken der Ferienunterkunft ist ausgeschlossen, es sei denn, Anbieter und Gast haben schriftlich etwas anderes vereinbart.

§ 3 Leistungen

(1) Der Anbieter ist verpflichtet, die/der vom Gast gebuchte Ferienwohnung/Ferienbungalow bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

(2) Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung der Ferienwohnung/Ferienbungalow und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen und Lieferungen geltenden Preise des Anbieters bzw. die mit ihm vereinbarten zu zahlen.

(3) Der Gast ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über die Anzahl der Personen zu machen, die die Ferienwohnung/Ferienbungalow belegen. Die Ferienwohnung steht maximal für die in der Buchungsbestätigung genannte Anzahl von Personen zur Verfügung. Die Belegung mit einer darüberhinausgehenden Anzahl von Personen oder das Mitbringen von Haustieren bedarf der vorherigen Zustimmung des Anbieters.

§ 4 Zahlung

Der vereinbarte Preis für die Überlassung der Ferienwohnung/Ferienbungalow ist spätestens bei Ankunft zu bezahlen. Mit dem Gast vereinbarte weitere Leistungen/Nebenkosten sind bei Abreise zu bezahlen.

§ 5 Rücktritt vom Vertrag (Stornierung)

(1) Für den Fall, dass der Gast eine Stornierung vornimmt, fallen folgende Stornogebühren an:

bei Storno bis zum 61. Tag vor vereinbartem Anreisetag – 0 % des Leistungspreises
bei Storno bis zum 42. Tag vor vereinbartem Anreisetag – 30 % des Leistungspreises
bei Storno bis zum 35. Tag vor vereinbartem Anreisetag – 50 % des Leistungspreises
bei Storno bis zum 28. Tag vor vereinbartem Anreisetag – 80 % des Leistungspreises
bei Storno 28 Tage vor vereinbartem Anreisetag – 100 % des Leistungspreises

Stornierungen müssen schriftlich gegenüber dem Anbieter erfolgen. Als Stornierungstag gilt der Tag des Zugangs der Stornierung beim Anbieter.

(2) Reservierungen, die noch nicht verbindlich gebucht sind, können im Fall, dass ein anderer verbindlich zu buchen bereit wäre, aufgehoben werden, sofern der Reservierende nach Benachrichtigung nicht umgehend bucht.

(3) Ferner ist der Anbieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen außerordentlich zu kündigen, wenn z. B.

a) höhere Gewalt oder andere vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,

b) die Ferienwohnung unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen gebucht wurde,

c) die Ferienwohnung zu anderen als zu Zwecken als Ferienunterkunft genutzt wird,

d) der Anbieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung die Sicherheit oder den Hausfrieden anderer Gäste oder Nachbarn oder das Ansehen des Anbieters in der Öffentlichkeit gefährdet, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Anbieters zuzurechnen ist. Dies gilt auch für die Dauer des Aufenthaltes.

(4) Der Anbieter hat den Gast von der Ausübung des Rücktritts- bzw. Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Anbieter hat bereits geleistete Mietpreiszahlungen und/oder Vorauszahlungen unverzüglich zu erstatten. Bei berechtigtem Rücktritt bzw. bei berechtigter Kündigung durch den Anbieter entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

 

§ 6 Haftung; Erlöschen und Verjährung von Ansprüchen

(1) Der Anbieter haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Anbieters beschränkt, wenn und soweit er nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht unabdingbar unbeschränkt haftet. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Anbieters auftreten, wird sich der Anbieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemühen, die Störung oder den Mangel zu beseitigen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung oder den Mangel zu beseitigen und einen möglichen Schaden gering zu halten.

(2) Der Gast haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden oder seine Besucher in der Ferienwohnung und/oder am Inventar der Ferienwohnung schuldhaft verursacht hat/haben. Eine private Haftpflichtversicherung wird dem Gast empfohlen. Der Gast ist verpflichtet, dem Anbieter Schäden unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt insbesondere auch bei solchen Schäden, die sich auch auf andere Wohnungen im Haus auswirken können (z. B. Wasserschäden, Feuerschäden).

Im Übrigen gilt das BGB.

§ 7 An- und Abreise

(1) Die Ferienwohnung steht am Anreisetag regelmäßig ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Die Anreise muss bis 18.00 Uhr erfolgen, es sei denn, ein späterer Anreisezeitpunkt wird vorab ausdrücklich mit dem Anbieter vereinbart. Eine Anreise vor 15.00 Uhr kann ebenfalls nur erfolgen, wenn dies vorab ausdrücklich mit dem Anbieter vereinbart wurde.

(2) Am Abreisetag hat der Gast die Ferienwohnung bis spätestens um 10.00 Uhr zu räumen, den Stromzähler abzulesen und die Schlüssel abzugeben. Eine Grundreinigung ist unbedingt vorzunehmen und die Ferienwohnung ist lehrgeräumt, ohne Müll und ausgekehrt zu übergeben. Sollte dies nicht vom Gast erledigt worden sein wird eine zusätzliche Reinigungspauschale von EUR 50,00 erhoben. In Extremfällen kann ein späterer Buchungswunsch auch verwehrt werden.

§ 8 Allgemeine Rechte und Pflichten

(1) Der Gast hat die ihm überlassene Ferienwohnung und dessen Inventar pfleglich zu behandeln. Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 8.00 Uhr gilt die Nachtruhe. In dieser Zeit ist besondere Rücksichtnahme auf die Nachbarn geboten. Um eine Störung zu vermeiden, sind TV- und Audiogeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen.

(2) Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen der Ferienwohnung Fenster und Türen geschlossen zu halten, sämtliche Heizkörper auf niedrige Stufe zu regeln sowie Licht und technische Geräte auszuschalten.

(3) Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in der Ferienwohnung nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters erlaubt. Für die Unterbringung von Tieren kann der Anbieter einen angemessenen Aufpreis verlangen.

(4) In der Ferienwohnung gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann der Anbieter eine Reinigungspauschale in Höhe von mindestens 200,00 € (netto) in Rechnung stellen.

(5) Die Internetnutzung ist gestattet, soweit diese nicht gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstößt. Strafbare Handlungen (insbesondere widerrechtliche Downloads, Seitenaufrufe) werden zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt. Für eine widerrechtliche Nutzung des Internets haftet allein der Gast.

(6) Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä. ist in der Ferienwohnung nicht erlaubt.

(7) Der Anbieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Anbieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.

(8) Auf dem gesamten Gelände des Ferienparks gilt Schrittgeschwindigkeit!

§ 9 Parkplatzschäden

(1) Wird dem Gast ein Stellplatz auf einem Parkplatz des Anbieters zur Verfügung gestellt, so kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht seitens des Anbieters besteht nicht.

(2) Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück des Anbieters abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Anbieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seinerseits.

§ 10 Datenschutz

Die vom Gast angegebenen persönlichen Daten werden von dem Anbieter elektronisch gespeichert. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist für die Vertragsabwicklung erforderlich.

§ 11 Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen des Beherbergungsvertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

Erfüllungs- und Zahlungsort ist Lychen.

 

Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

November 2022  –  Brennickenswerder GmbH & Co.KG

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