Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Rechtsgrundlagen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Überlassung von Ferienbungalows/Ferienwohnungen sowie alle für den Gast vom Anbieter erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen (Beherbergungsvertrag/verbindliche Quartierbestellung).
§ 2 Vertragsabschluss
(1) Mit der Buchungsanfrage, die mündlich, in Text-, Schrift- oder elektronischer Form erfolgen kann, bietet der Gast dem Anbieter (Anbieter ist hier und im folgenden die Pächterin) den Abschluss eines Vertrages auf der Grundlage der Objektbeschreibung, aller ergänzenden Angaben auf der Website des Anbieters und dieser Vertragsbedingungen verbindlich an.
(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Gast das vom Anbieter unterbreitet, schriftliche Angebot bestätigt. Dies kann auch auf elektronischem Weg erfolgen.
(3) Vertragspartner sind der Anbieter und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Anbieter gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Anbieter eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
(4) Der Gast ist verpflichtet, das Angebot auf seine Richtigkeit hin zu überprüfen. Weicht das Angebot inhaltlich von der Buchungsanfrage ab und erhebt der Gast hiergegen nicht unverzüglich Einwendungen, so gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung als vertraglich vereinbart. Die Zuweisung der verschiedenen Bungalows / Ferienwohnung an die Gäste obliegt ausschließlich der Betriebsleitung.
(5) Die unter (1) – (3) vereinbarten Regelungen treffen für Buchungen welche per Telefon, Mail, über die Anfragemaske der Website oder über Anfragemasken von Drittanbietern gestellt werden zu. Für Buchungen welche über das Direktbuchungssystem (Drittanbieter MEWS) gebucht werden, gelten ausschließlich die während des Buchungsvorgangs vereinbarten Konditionen, Raten und Bedingungen. Während des Buchungsvorganges werden diese dem Gast angeboten und dieser akzeptiert diese verbindlich. Die Zuweisung der verschiedenen Bungalows / Ferienwohnung an die Gäste obliegt ausschließlich der Betriebsleitung.
(6) Für Buchungen, welche als Direktbuchungen über externe Plattformen, wie z.B. Booking.com oder Expedia getätigt werden, gelten die bei diesen Buchungen akzeptierten Bedingungen, Raten und Konditionen. Während des Buchungsvorganges werden diese dem Gast angeboten und dieser akzeptiert diese verbindlich. Die Zuweisung der verschiedenen Bungalows / Ferienwohnung an die Gäste obliegt ausschließlich der Betriebsleitung.
(7) Die Unter- oder Weitervermietung der (zu) überlassenen Ferienwohnung/Ferienbungalow sowie deren Nutzung zu anderen als zu Zwecken der Ferienunterkunft ist ausgeschlossen, es sei denn, Anbieter und Gast haben schriftlich etwas anderes vereinbart.
§ 3 Leistungen
(1) Der Anbieter ist verpflichtet, die / den vom Gast gebuchte Ferienwohnung / Ferienbungalow bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
(2) Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung der Ferienwohnung / Ferienbungalow und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen und Lieferungen geltenden Preise des Anbieters bzw. die mit ihm vereinbarten zu zahlen.
(3) Der Gast ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über die Anzahl der Personen zu machen, die die Ferienwohnung / Ferienbungalow belegen. Die Ferienwohnung steht maximal für die gebuchte Anzahl von Personen zur Verfügung. Die Belegung mit einer darüberhinausgehenden Anzahl von Personen oder das Mitbringen von Haustieren bedarf der vorherigen Zustimmung des Anbieters.
§ 4 Zahlung
Der vereinbarte Preis für die Überlassung der Ferienwohnung / Ferienbungalow ist bei Ankunft zu bezahlen. Mit dem Gast vereinbarte weitere Leistungen / Nebenkosten sind bei Abreise zu bezahlen.
§ 5 Rücktritt vom Vertrag (Stornierung)
(1a) Stornierungsregelungen für Buchungen, welche bis zum 31.03.2025 getätigt wurden:
Für den Fall, dass der Gast eine Stornierung vornimmt, fallen folgende Stornogebühren an:
bei Storno bis zum 61. Tag vor vereinbartem Anreisetag – 0 % des Leistungspreises
bei Storno bis zum 42. Tag vor vereinbartem Anreisetag – 30 % des Leistungspreises
bei Storno bis zum 35. Tag vor vereinbartem Anreisetag – 50 % des Leistungspreises
bei Storno bis zum 28. Tag vor vereinbartem Anreisetag – 80 % des Leistungspreises
bei Storno 28 Tage vor vereinbartem Anreisetag – 100 % des Leistungspreises
Stornierungen müssen schriftlich gegenüber dem Anbieter erfolgen. Als Stornierungstag gilt der Tag des Zugangs der Stornierung beim Anbieter.
(1b) Stornierungsregelungen für Buchungen, welche ab 01.04.2025 getätigt werden:
Buchungen zur „Fixen Rate“ (günstigste Rate ohne Stornierungsmöglichkeit): Bei Rücktritt oder Stornierung sind 100% der Übernachtungskosten ab Abschluss der Buchung zu zahlen. Als Fixe Rate gelten alle Raten, welche als „Fix“ oder „Verbindlich“ gekennzeichnet / bezeichnet sind, auch wenn diese Namensergänzungen beinhalten (z.B. günstigste Rate Fix oder Fixe Rate…). Diese Regelung gilt auch für Raten welche über Portale Dritter gebucht werden.
Buchungen zur „Flexiblen Rate“: Bis 6 Tage vor der geplanten Ankunft ist die Stornierung kostenfrei. Ab dem 5. Tag vor der Ankunft sind im Falle des Rücktritts oder der Stornierung 100% der Übernachtungskosten zu zahlen. Als Flexible Rate gelten alle Raten, welche als „Flexibel“ oder „Variabel“ gekennzeichnet / bezeichnet sind, auch wenn diese Namensergänzungen beinhalten (z.B. Flex Rate oder Flexible Rate…). Diese Regelung gilt auch für Raten welche über Portale Dritter gebucht werden.
(2) Reservierungen, die noch nicht verbindlich gebucht sind, können im Fall, dass ein anderer verbindlich zu buchen bereit wäre, aufgehoben werden, sofern der Reservierende nach Benachrichtigung nicht umgehend bucht.
(3) Ferner ist der Anbieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen außerordentlich zu kündigen, wenn z. B.
a) höhere Gewalt oder andere vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
b) die Ferienwohnung unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen gebucht wurde,
c) die Ferienwohnung zu anderen als zu Zwecken als Ferienunterkunft genutzt wird,
d) der Anbieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung die Sicherheit oder den Hausfrieden anderer Gäste oder Nachbarn oder das Ansehen des Anbieters in der Öffentlichkeit gefährdet, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Anbieters zuzurechnen ist. Dies gilt auch für die Dauer des Aufenthaltes.
(4) Der Anbieter hat den Gast von der Ausübung des Rücktritts- bzw. Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Anbieter hat bereits geleistete Mietpreiszahlungen und / oder Vorauszahlungen unverzüglich zu erstatten. Bei berechtigtem Rücktritt bzw. bei berechtigter Kündigung durch den Anbieter entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.
§ 6 Haftung; Erlöschen und Verjährung von Ansprüchen
(1) Der Anbieter haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Anbieters beschränkt, wenn und soweit er nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht unabdingbar unbeschränkt haftet. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Anbieters auftreten, wird sich der Anbieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemühen, die Störung oder den Mangel zu beseitigen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung oder den Mangel zu beseitigen und einen möglichen Schaden gering zu halten.
(2) Der Gast haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden oder seine Besucher in der Ferienwohnung und/oder am Inventar der Ferienwohnung schuldhaft verursacht hat/haben. Eine private Haftpflichtversicherung wird dem Gast empfohlen. Der Gast ist verpflichtet, dem Anbieter Schäden unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt insbesondere auch bei solchen Schäden, die sich auch auf andere Wohnungen im Haus auswirken können (z. B. Wasserschäden, Feuerschäden).
Im Übrigen gilt das BGB.
§ 7 An- und Abreise
(1) Die Ferienwohnung steht am Anreisetag regelmäßig ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Die Anreise muss bis 18.00 Uhr erfolgen, es sei denn, ein späterer Anreisezeitpunkt wird vorab ausdrücklich mit dem Anbieter vereinbart. Eine Anreise vor 15.00 Uhr kann ebenfalls nur erfolgen, wenn dies vorab ausdrücklich mit dem Anbieter vereinbart wurde.
(2) Am Abreisetag hat der Gast die Ferienwohnung bis spätestens um 10.00 Uhr zu räumen, den Stromzähler abzulesen und die Schlüssel abzugeben. Eine Grundreinigung ist unbedingt vorzunehmen und die Ferienwohnung ist lehrgeräumt, ohne Müll und ausgekehrt zu übergeben. Sollte dies nicht vom Gast erledigt worden sein wird eine zusätzliche Reinigungspauschale von EUR 50,00 erhoben. In Extremfällen kann ein späterer Buchungswunsch auch verwehrt werden.
§ 8 Allgemeine Rechte und Pflichten
(1) Der Gast hat die ihm überlassene Ferienwohnung und dessen Inventar pfleglich zu behandeln. Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 8.00 Uhr gilt die Nachtruhe. In dieser Zeit ist besondere Rücksichtnahme auf die Nachbarn geboten. Um eine Störung zu vermeiden, sind TV- und Audiogeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen.
(2) Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen der Ferienwohnung Fenster und Türen geschlossen zu halten, sämtliche Heizkörper auf niedrige Stufe zu regeln sowie Licht und technische Geräte auszuschalten.
(3) Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in der Ferienwohnung nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters erlaubt. Für die Unterbringung von Tieren kann der Anbieter einen angemessenen Aufpreis verlangen.
(4) In der Ferienwohnung gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann der Anbieter eine Reinigungspauschale in Höhe von mindestens 200,00 € (netto) in Rechnung stellen.
(5) Die Internetnutzung ist gestattet, soweit diese nicht gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstößt. Strafbare Handlungen (insbesondere widerrechtliche Downloads, Seitenaufrufe) werden zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt. Für eine widerrechtliche Nutzung des Internets haftet allein der Gast.
(6) Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä. ist in der Ferienwohnung nicht erlaubt.
(7) Der Anbieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Anbieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.
(8) Auf dem gesamten Gelände des Ferienparks gilt Schrittgeschwindigkeit!
§ 9 Parkplatzschäden
(1) Wird dem Gast ein Stellplatz auf einem Parkplatz des Anbieters zur Verfügung gestellt, so kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht seitens des Anbieters besteht nicht.
(2) Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück des Anbieters abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Anbieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seinerseits.
§ 10 Datenschutz
Die vom Gast angegebenen persönlichen Daten werden von dem Anbieter elektronisch gespeichert. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist für die Vertragsabwicklung erforderlich. Im Übrigen gelten die Datenschutzbestimmungen, welche auf www.ferienhaus-park.de eingesehen werden können.
§ 11 Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen des Beherbergungsvertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist Lychen.
Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Standort für rechtliche Auseinandersetzungen ist Lychen.
Aktuellste Version: April 2025 – Mittelelbe Tourismus GmbH
Ursprungsversion: November 2022 – Brennickenswerder GmbH & Co.KG